Statistiken
Geschäftsentwicklung (2009)
Die Zahl der Eingänge beim Bundesarbeitsgericht ist um 293 Verfahren zurückgegangen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer beim Bundesarbeitsgericht betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 8 Monate 9 Tage.
Insgesamt gingen im Geschäftsjahr 2009 2.322 Sachen ein (Vorjahr 2.615). Davon waren 1.014 (Vorjahr 1.149) oder 43,7 % Revisionen und Rechtsbeschwerden in Beschlussverfahren sowie 1.243 (Vorjahr 1.345) oder 53,5 % Nichtzulassungsbeschwerden. Hinzu kamen 38 (Vorjahr 101) Revisions- bzw. Rechtsbeschwerden in Beschwerdeverfahren, 23 Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe außerhalb eines anhängigen Verfahrens sowie 4 Anträge auf Bestimmung des zuständigen Gerichts. Die Zahl der Revisionen und Rechtsbeschwerden in Beschlussverfahren ist um 135 Verfahren (11,8 %) zurückgegangen. Auch die Eingänge bei den Nichtzulassungsbeschwerden sind um 102 Verfahren (7,6 %) zurückgegangen.
Im Jahr 2009 sind 2.360 Sachen erledigt worden, also 262 Sachen weniger als im Jahr 2008 (2.622 Sachen). Es handelte sich um 1.013 (Vorjahr 957) oder 42,9 % Revisionen und Rechtsbeschwerden in Beschlussverfahren sowie 1.272 (Vorjahr 1.542) oder 53,9 % Nichtzulassungsbeschwerden. Daneben wurden noch 44 Revisions- bzw. Rechtsbeschwerden in Beschwerdeverfahren, 25 Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe außerhalb eines anhängigen Verfahrens sowie 6 Anträge auf Bestimmung des zuständigen Gerichts erledigt.
Von den erledigten Nichtzulassungsbeschwerden hatten 94 Erfolg, das entspricht einer Erfolgsquote von 7,4 % gegenüber 5,6 % (86 Sachen) im Vorjahr - soweit man die Zurückverweisungen hier mit berücksichtigt, waren 150 Beschwerden (11,8 % - im Vorjahr 142 entsprechend 9,2 %) erfolgreich. Anhängig sind am Ende des Berichtsjahres noch 1.673 Sachen (Vorjahr 1.714; 2007: 1.718; 2006: 1.626; 2005: 1.196; 2004: 957; 2003: 905; 2002: 891; 2001: 1.077; 2000: 1.094; 1999: 1.136); davon sind 1.214 Revisionen (Vorjahr 1.257).
Dem Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts liegt derzeit keine Sache vor. Gegen verschiedene Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts sind beim Bundes-verfassungsgericht Beschwerden anhängig. Beim Europäischen Gerichtshof ist ein Verfahren vom Bundesarbeitsgericht anhängig gemacht worden.
Zuordnung nach Rechtsgebieten
| Verfahren | Eingänge 2322 | Erledigungen 2360 | Bestände 1673 |
|---|---|---|---|
| Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigungen, befristete Arbeitsverhältnisse; ohne Kündigungen nach § 613 a BGB) |
24,94 % (579) |
27,84 % (657) |
16,44 % (275) |
| Arbeitsentgelt | 15,03 % (349) |
14,87 % (351) |
11,06 % (185) |
| Tarifauslegung und Tarifvertragsrecht | 10,64 % (247) |
9,96 % (235) |
13,51 % (226) |
| Betriebsverfassung und Personalvertretung | 12,53 % (291) |
9,53 % (225) |
14,58 % (244) |
| Ruhegeld (einschl. Vorruhestand) und Altersteilzeit | 9,47 % (220) |
8,05 % (190) |
15,3 % (256) |
| Übergang eines Arbeitsverhältnisses nach § 613 a BGB (einschließlich Kündigung) | 2,98 % (69) |
4,15 % (98) |
6,87 % (115) |
| Ansprüche und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag | 4,91 % (114) |
4,79 % (113) |
3,59 % (60) |
| Rechtsbeschwerden nach § 78 ArbGG außer Rechtswegstreitigkeiten | 1,46 % (34) |
1,53 % (36) |
0,36 % (6) |
| Sonstige | 18,04 % (419) |
19,28 % (455) |
18,29 % (306) |
Weitere Einzelheiten finden Sie im Jahresbericht 2009.
