Bundesadler
Bundesarbeitsgericht 

Statistiken

Geschäftsentwicklung (2009)

  • Die Zahl der Eingänge beim Bundesarbeitsgericht ist um 293 Verfahren zurückgegangen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer beim Bundesarbeitsgericht betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 8 Monate 9 Tage.

  • Insgesamt gingen im Geschäftsjahr 2009 2.322 Sachen ein (Vorjahr 2.615). Davon waren 1.014 (Vorjahr 1.149) oder 43,7 % Revisionen und Rechtsbeschwerden in Beschlussverfahren sowie 1.243 (Vorjahr 1.345) oder 53,5 % Nichtzulassungsbeschwerden. Hinzu kamen 38 (Vorjahr 101) Revisions- bzw. Rechtsbeschwerden in Beschwerdeverfahren, 23 Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe außerhalb eines anhängigen Verfahrens sowie 4 Anträge auf Bestimmung des zuständigen Gerichts. Die Zahl der Revisionen und Rechtsbeschwerden in Beschlussverfahren ist um 135 Verfahren (11,8 %) zurückgegangen. Auch die Eingänge bei den Nichtzulassungsbeschwerden sind um 102 Verfahren (7,6 %) zurückgegangen.

  • Im Jahr 2009 sind 2.360 Sachen erledigt worden, also 262 Sachen weniger als im Jahr 2008 (2.622 Sachen). Es handelte sich um 1.013 (Vorjahr 957) oder 42,9 % Revisionen und Rechtsbeschwerden in Beschlussverfahren sowie 1.272 (Vorjahr 1.542) oder 53,9 % Nichtzulassungsbeschwerden. Daneben wurden noch 44 Revisions- bzw. Rechtsbeschwerden in Beschwerdeverfahren, 25 Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe außerhalb eines anhängigen Verfahrens sowie 6 Anträge auf Bestimmung des zuständigen Gerichts erledigt.

    Von den erledigten Nichtzulassungsbeschwerden hatten 94 Erfolg, das entspricht einer Erfolgsquote von 7,4 % gegenüber 5,6 % (86 Sachen) im Vorjahr - soweit man die Zurückverweisungen hier mit berücksichtigt, waren 150 Beschwerden (11,8 % - im Vorjahr 142 entsprechend 9,2 %) erfolgreich. Anhängig sind am Ende des Berichtsjahres noch 1.673 Sachen (Vorjahr 1.714; 2007: 1.718; 2006: 1.626; 2005: 1.196; 2004: 957; 2003: 905; 2002: 891; 2001: 1.077; 2000: 1.094; 1999: 1.136); davon sind 1.214 Revisionen (Vorjahr 1.257).

  • Dem Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts liegt derzeit keine Sache vor. Gegen verschiedene Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts sind beim Bundes-verfassungsgericht Beschwerden anhängig. Beim Europäischen Gerichtshof ist ein Verfahren vom Bundesarbeitsgericht anhängig gemacht worden.


Zuordnung nach Rechtsgebieten

Verfahren Eingänge
2322
Erledigungen
2360
Bestände
1673
Beendigung von Arbeitsverhältnissen
(Kündigungen, befristete Arbeitsverhältnisse;
ohne Kündigungen nach § 613 a BGB)
24,94 %
(579)
27,84 %
(657)
16,44 %
(275)
Arbeitsentgelt 15,03 %
(349)
14,87 %
(351)
11,06 %
(185)
Tarifauslegung und Tarifvertragsrecht 10,64 %
(247)
9,96 %
(235)
13,51 %
(226)
Betriebsverfassung und Personalvertretung 12,53 %
(291)
9,53 %
(225)
14,58 %
(244)
Ruhegeld (einschl. Vorruhestand) und Altersteilzeit 9,47 %
(220)
8,05 %
(190)
15,3 %
(256)
Übergang eines Arbeitsverhältnisses nach § 613 a BGB (einschließlich Kündigung) 2,98 %
(69)
4,15 %
(98)
6,87 %
(115)
Ansprüche und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag 4,91 %
(114)
4,79 %
(113)
3,59 %
(60)
Rechtsbeschwerden nach § 78 ArbGG außer Rechtswegstreitigkeiten 1,46 %
(34)
1,53 %
(36)
0,36 %
(6)
Sonstige 18,04 %
(419)
19,28 %
(455)
18,29 %
(306)

Weitere Einzelheiten finden Sie im Jahresbericht 2009.


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