8 AZR 652/09

(Betriebsübergang - Widerspruch - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe)

Details

  • Aktenzeichen

    8 AZR 652/09

  • Art

    Urteil

  • Datum

    11.11.2010

  • Senat

    8. Senat

Tenor

Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 23. Juli 2009 – 3 Sa 118/09 – wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

Sonstlt

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

        

    Hauck    

        

    Hauck    

        

    Breinlinger    

        

        

        

    Döring    

        

    Schuckmann    

                 

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