6 AZR 834/11

( Versetzung nach TV Ratio Deutsche Telekom Technischer Service - Sicherung einer tariflichen Funktionszulage - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe)

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 16.05.2013, 6 AZR 836/11, das vollständig dokumentiert ist.

Details

  • Aktenzeichen

    6 AZR 834/11

  • Art

    Urteil

  • Datum

    16.05.2013

  • Senat

    6. Senat

Tenor

1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 21. September 2011 – 2 Sa 714/10 – teilweise aufgehoben und wie folgt zur Klarstellung neu gefasst:

Auf die Berufung der Beklagten wird – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen – das Urteil des Arbeitsgerichts Bautzen vom 16. November 2010 – 1 Ca 1067/10 – abgeändert und klarstellend insgesamt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 836,73 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf

– 92,97 Euro vom 17. Juni bis 16. Juli 2009

– 185,94 Euro vom 17. Juli bis 16. August 2009

– 278,91 Euro vom 17. August bis 16. September 2009

– 371,88 Euro vom 17. September bis 16. Oktober 2009

– 464,85 Euro vom 17. Oktober bis zum 16. November 2009

– 557,82 Euro vom 17. November bis 16. Dezember 2009

– 650,79 Euro vom 17. Dezember 2009 bis 16. Januar 2010

– 743,76 Euro vom 17. Januar bis zum 16. Februar 2010

– 836,73 Euro ab 16. März 2010

zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die weitergehende Revision wird zurückgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu 2/11, die Beklagte zu 9/11 zu tragen.

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).

        

    Fischermeier    

        

    Gallner    

        

    Spelge    

        

        

        

    M. Jostes    

        

    Lauth    

                 

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