4 AZR 211/15

Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - "Kollektivvereinbarungsoffenheit" - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 16.05.2018, 4 AZR 209/15, das vollständig dokumentiert ist.

Details

  • Aktenzeichen

    4 AZR 211/15

  • ECLI

    ECLI:DE:BAG:2018:160518.U.4AZR211.15.0

  • Art

    Urteil

  • Datum

    16.05.2018

  • Senat

    4. Senat

Tenor

Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 3. Dezember 2014 – 24 Sa 1126/14 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

1

Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren – 4 AZR 209/15 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

        

    Eylert    

        

    Creutzfeldt    

        

    Rinck    

        

        

        

    Kümpel    

        

    Gey-Rommel    

                 

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