15.10.2020

38/20 - Mitteilung zum Verfahren - 8 AZR 488/19 - (Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot)


Der Termin zur mündlichen Verhandlung wurde vom 22. Oktober 2020, 11:00 Uhr auf den 21. Januar 2021, 11:00 Uhr verlegt.

Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 1. August 2019 – 5 Sa 196/19 –

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