09.04.2019

17/19 - Informationsanspruch des Betriebsrats auf namentliche Nennung von schwangeren Arbeitnehmerinnen


Der Senat hat ohne Entscheidung in der Sache das Verfahren an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 9. April 2019 – 1 ABR 51/17 –
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht München, Beschluss vom 27. September 2017 – 11 TaBV 36/17

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