1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 16. Januar 2020 – 17 Sa 710/19 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 16. Januar 2020 – 17 Sa 710/19 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.