5 AZR 292/20


I. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. Mai 2020
– 10 Sa 1570/19 – wird zurückgewiesen.

II. Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. Mai 2020 – 10 Sa 1570/19 – teilweise unter Zurückweisung der Revision des beklagten Landes im Übrigen im Tenor Ziff. I. und im Kostenausspruch aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 27. März 2019 – 60 Ca 14875/17 – teilweise abgeändert und das beklagte Land verurteilt, dem für den Kläger geführten PuZMan-Konto in der Spalte „Zeitkonto“ weitere vier Stunden und 55 Minuten gutzuschreiben.

2. Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

III. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

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