5 AZR 197/20


1. Auf die Revision des klagenden Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 23. Januar 2020
– 17 Sa 1030/19 – aufgehoben.

2. Auf die Berufung des klagenden Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 13. Juni 2019 – 1 Ca 401/19 – abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an das klagende Land 3.535,01 Euro nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27. Februar 2019 zu zahlen.

3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

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