1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 5. März 2020 – 5 Sa 358/18 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 5. März 2020 – 5 Sa 358/18 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.