5 AZR 205/21


1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg – Kammern Mannheim – vom 26. Januar 2021 – 19 Sa 51/20 – wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die ausgeurteilten Zinsen erst ab dem 4. November 2019, 2. Dezember 2019 und 2. Januar 2020 zu zahlen sind.

2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

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