Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 10. August 2020 – 16 TaBV 177/19 – wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 10. August 2020 – 16 TaBV 177/19 – wird zurückgewiesen.