1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 29. September 2021 – 2 Sa 8/21 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 29. September 2021 – 2 Sa 8/21 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.