1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 3. September 2020 – 9 Sa 1386/18 SK – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 3. September 2020 – 9 Sa 1386/18 SK – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.