6 AZR 32/24


1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. Dezember 2023 – 10 Sa 79/23 – aufgehoben.

2. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 13. Dezember 2022 – 34 Ca 9282/22 – abgeändert.

Die Klage wird zurückgewiesen.

3. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

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