7 AZR 159/24


Auf die Revision der Beklagten wird – unter deren Zurückweisung im Übrigen – das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 1. Juli 2024 – 1 Sa 636/23 – insoweit aufgehoben, als es die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 30. August 2023 – 4 Ca 155/23 – insoweit zurückgewiesen hat, als dieses dem Klageantrag zu 2. stattgegeben hat.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 30. August 2023 – 4 Ca 155/23 – teilweise abgeändert und der Klageantrag zu 2. abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagte zu 59 % und der Kläger zu 41 % zu tragen.

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