10 AZR 121/24

1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 23. April 2024 – 14 SLa 9/24 – aufgehoben.

2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 30. November 2023 – 6 Ca 1708/23 – abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.000,00 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31. Dezember 2022 zu zahlen.

3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der Mehrkosten zu tragen, die durch die Anrufung der rechtswegunzuständigen ordentlichen Gerichte entstanden sind. Diese hat der Kläger zu tragen.

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