7 ABR 6/24


Auf die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 2. wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 25. Januar 2024 – 6 TaBV 48/23 – aufgehoben.

Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2. wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hannover vom 4. Mai 2023 – 13 BV 5/22 – abgeändert.

Der Antrag zu 1. wird abgewiesen.

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