1. Auf die Revision der Beklagten und unter Zurückweisung der Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 8. Mai 2024 – 18 Sa 853/23 – teilweise aufgehoben.
2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 27. Juli 2023 – 2 Ca 100/23 – wird insgesamt zurückgewiesen.
3. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.