Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 22. Oktober 2024 – 5 TaBV 10/23 – aufgehoben.
Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Rostock vom 11. Juli 2023 – 3 BV 11/23 – abgeändert.
Der Arbeitgeberin wird aufgegeben, bezogen auf die Umgruppierung der Arbeitnehmer … [21 Namen] Zustimmungsverfahren einzuleiten und im Fall der beachtlichen Zustimmungsverweigerung durch den Betriebsrat gerichtliche Zustimmungsersetzungsverfahren durchzuführen.