1 ABR 43/24

Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 22. Oktober 2024 – 5 TaBV 10/23 – aufgehoben.

Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Rostock vom 11. Juli 2023 – 3 BV 11/23 – abgeändert.

Der Arbeitgeberin wird aufgegeben, bezogen auf die Umgruppierung der Arbeitnehmer … [21 Namen] Zustimmungsverfahren einzuleiten und im Fall der beachtlichen Zustimmungsverweigerung durch den Betriebsrat gerichtliche Zustimmungsersetzungsverfahren durchzuführen.

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