Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 19. März 2025 – 4 Sa 47/24 – wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 19. März 2025 – 4 Sa 47/24 – wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.