1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 17. Dezember 2024 – 1 Sa 73/24 – aufgehoben.
2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.