1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 4. Dezember 2024 – 6 Sa 211 öD/24 – wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 4. Dezember 2024 – 6 Sa 211 öD/24 – wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.