1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 28. August 2024 – 5 SLa 6/24 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 28. August 2024 – 5 SLa 6/24 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.