1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 3. Februar 2022 – 3 Sa 16/21 – wird zurückgewiesen.
2. Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 3. Februar 2022 – 3 Sa 16/21 – wird zurückgewiesen.
2. Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.