1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 20. August 2024 – 8 Sa 1087/23 – aufgehoben.
2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an das Berufungsgericht zurückverwiesen.