Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 11. Dezember 2024 – 12 TaBV 21/24 – wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 11. Dezember 2024 – 12 TaBV 21/24 – wird zurückgewiesen.