Die Rechtsbeschwerde der Schwerbehindertenvertretung gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 5. Dezember 2024 – 3 TaBV 56/24 – wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde der Schwerbehindertenvertretung gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 5. Dezember 2024 – 3 TaBV 56/24 – wird zurückgewiesen.