7 AZR 268/24

Auf die Revision der Klägerin wird – unter deren Zurückweisung im Übrigen – das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 15. August 2024 – 6 Sa 799/23 – aufgehoben, soweit es die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 15. November 2023 – 3 Ca 166/23 – im Hinblick auf die Widerklage zurückgewiesen hat.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

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