5 AZR 197/25

1. Auf die Revision der Beklagten wird – unter Zurückweisung der Revision des Klägers – das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 23. Juli 2025 – 2 Sa 18/23 – aufgehoben, soweit der Klage stattgegeben wurde.

2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 26. April 2023 – 23 Ca 1/23 – wird zurückgewiesen und das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 10. Juli 2024 – 23 Ca 214/23 – auf die Berufung der Beklagten unter Zurückweisung der Berufung des Klägers teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, um die Online-Nutzung zu verbessern. Cookies die als notwendig kategorisiert sind, werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für das Funktionieren der Grundfunktionen der Website unerlässlich sind.

Weitere Informationen: Datenschutzerklärung

Notwendige Cookies

Notwendige Cookies sind für das einwandfreie Funktionieren der Website absolut notwendig. Diese Kategorie umfasst nur Cookies, die grundlegende Funktionalitäten und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten (z. B. für die "Hoher Kontrast"-Einstellung).
Diese Cookies speichern keine persönlichen Informationen.