1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 12. Januar 2026
7 Sa 410/23 aufgehoben.
2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Revisionsverfahrens – an das Berufungsgericht zurückverwiesen.