9 AZR 11/26


1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 26. August 2025
– 3 SLa 136/25 – im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, wie es ihre Berufung zurückgewiesen hat.
2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 28. Januar 2025 – 2 Ca 1436/24 – dahin abgeändert, dass auch die Klage mit dem Feststellungsantrag abgewiesen wird.
3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

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