Das Gebäude

Am 22. November 1999 war der erste Arbeitstag des Bundesarbeitsgerichts im neuen Dienstgebäude auf dem Petersberg in Erfurt. Dieses ist nach Entwürfen der Architektin Gesine Weinmiller errichtet.

Der Entwurf der Architektin Gesine Weinmiller hatte sich in einem 1995 europaweit ausgeschriebenen Architektenwettbewerb mit 167 Wettbewerbsarbeiten durchgesetzt. Im Jahr 2000 wurde das realisierte Gebäude mit dem Thüringer Staatspreis für Architektur und Städtebau ausgezeichnet.

Ursprünglich war der Sitz des Bundesarbeitsgerichts (BAG) gemäß § 40 Arbeitsgerichtsgesetz (ArGG) in Kassel, wo es am 10. Mai 1954 mit einem Festakt eröffnet worden war. Bis zur Verlegung des Gerichts im Jahr 1999 war es dort gemeinsam mit dem Bundessozialgericht am Graf-Bernadotte-Platz untergebracht.

Die unabhängige Föderalismuskommission hat am 27. Mai 1992 empfohlen, das Bundesarbeitsgericht nach Thüringen zu verlegen. Diese Empfehlung wurde vom Bundeskabinett bestätigt und am 26. Juni 1992 in einem Beschluss vom Deutschen Bundestag zur Kenntnis genommen. Als neuer Standort des Gerichts wurde die Landeshauptstadt Erfurt bestimmt.

Bereits 1994 war durch eine Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes sichergestellt worden, dass das Bundesarbeitsgericht neben den Verhandlungen in Kassel auch Gerichtssitzungen in Erfurt abhalten konnte. Diese Sitzungen, von 1994 bis 1999 etwa 30 an der Zahl, fanden in den Räumen des Landesarbeitsgerichts Thüringen und des Landgerichts Erfurt statt. Durch Gesetz vom 11. März 1996 wurde Erfurt als neuer Sitz des Bundesarbeitsgerichts festgelegt. Der endgültige Zeitpunkt der Verlegung, der 22. November 1999, wurde nach der Fertigstellung des neuen Dienstgebäudes durch eine Rechtsverordnung bestimmt, die vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung erlassen wurde.

Für das neue Dienstgebäude stand in Erfurt in städtebaulich hervorragender Lage ein besonders geeignetes Grundstück zur Verfügung: 35.000 Quadratmeter im Eigentum des Bundes, in unmittelbarer Nachbarschaft zur historischen Festungsanlage Petersberg und dem Erfurter Dom. Für das Gerichtsgebäude wurde im Februar 1995 ein europaweiter Architektenwettbewerb ausgeschrieben. Auf diesen Wettbewerb wurden insgesamt 167 Arbeiten eingereicht, für das ein Preisgericht vier erste Wettbewerbspreise vergab.

Mit ihrem Entwurf des 92 Meter langen und 44 Meter breiten, viergeschossigen Quaders gewann die Berliner Architektin Gesine Weinmiller den Architektenwettbewerb. Das Gebäude, dessen Hauptnutzfläche 7.833 Quadratmeter beträgt, bietet Raum für rund 200 Arbeitsplätze, die ca. 1.700 Quadratmeter große Bibliothek, vier Verhandlungssäle, drei Konferenzräume und das „Casino“. Der rechteckige, kompakte Baukörper des Gerichts zeichnet sich durch Klarheit, Sachlichkeit und Funktionalität aus. Er basiert auf einem konstruktiven Stützenraster, in das sich kleinere Büros ebenso flexibel einfügen ließen wie große Sitzungssäle.

Das zweite strukturierende Element sind die beiden Innenhöfe. Der westliche dient als Vorhof, geschmückt von vier „Gerichtslinden“ und der von Jürgen Partenheimer entworfenen 10,5 Meter hohen „Weltachse“. Der zweite Innenhof im ersten Obergeschoss sorgt für die natürliche Belichtung der ihn umgebenden Bibliothek. Im Erdgeschoss erreicht man durch das erste kleine und das weitere große Foyer die Verhandlungssäle. Das zweite Foyer bietet bis zu 390 Personen Platz und kann als Tagungsstätte auch für größere Veranstaltungen genutzt werden. Im ersten Obergeschoss befindet sich außer der Bibliothek die Dokumentationsstelle.

Das zweite und dritte Obergeschoss bieten vor allem Raum für die Senate mit ihren Büros für Richter, Geschäftsstellen, Schreibkräfte, wissenschaftliche und Verwaltungsmitarbeiter sowie an zentraler Stelle Besprechungs- und Konferenzräume. Die Außenfassade des Gebäudes ist durch regelmäßig wechselnde raumhohe Elemente aus Glas und Theumaer Fruchtschiefer gegliedert. Wechselnde Strukturen entstehen auch durch Glasläden, die individuell vor die Fenster geschoben werden können. Auf diesen ist im Endlostext, leicht verkürzt, der Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) wiedergegeben:

„DIE WÜRDE DES MENSCHEN IST UNANTASTBAR. SIE ZU SCHÜTZEN IST VERPFLICHTUNG ALLER STAATLICHEN GEWALT.“

Umgeben wird das Gericht von einem öffentlich zugänglichen Park, den der 1998 verstorbene Züricher Landschaftsarchitekt Dieter Kienast entworfen hat.