1 AZR 810/13

(Tariföffnungsklausel - Freiwillige Betriebsvereinbarung - Nachwirkung - Betriebliche Übung - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe)

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 05.05.2015, 1 AZR 806/13, das vollständig dokumentiert ist.

Details

  • Aktenzeichen

    1 AZR 810/13

  • ECLI

    ECLI:DE:BAG:2015:050515.U.1AZR810.13.0

  • Art

    Urteil

  • Datum

    05.05.2015

  • Senat

    1. Senat

Tenor

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 5. August 2013 – 10 Sa 38/13 – aufgehoben.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Nienburg vom 22. November 2012 – 2 Ca 307/12 – abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 457,85 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5. August 2012 zu zahlen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).

        

    Schmidt    

        

    K. Schmidt    

        

    Koch    

        

        

        

    Rath    

        

    Olaf Kunz    

                 

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