10 AZR 140/18

Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 19.12.2018, 10 AZR 231/18, das vollständig dokumentiert ist.

Details

  • Aktenzeichen

    10 AZR 140/18

  • ECLI

    ECLI:DE:BAG:2018:191218.U.10AZR140.18.0

  • Art

    Urteil

  • Datum

    19.12.2018

  • Senat

    10. Senat

Tenor

1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. November 2017 – 13 Sa 536/17 – aufgehoben.

2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 16. Mai 2017 – 2 Ca 442/17 – abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 79,58 Euro brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 23. Februar 2017 zu zahlen.

3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).

        

    Gallner    

        

    Pulz    

        

    Pessinger    

        

        

        

    Petri    

        

    Rudolph    

                 

Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, um die Online-Nutzung zu verbessern. Cookies die als notwendig kategorisiert sind, werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für das Funktionieren der Grundfunktionen der Website unerlässlich sind.

Weitere Informationen: Datenschutzerklärung

Notwendige Cookies

Notwendige Cookies sind für das einwandfreie Funktionieren der Website absolut notwendig. Diese Kategorie umfasst nur Cookies, die grundlegende Funktionalitäten und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten (z. B. für die "Hoher Kontrast"-Einstellung).
Diese Cookies speichern keine persönlichen Informationen.