10 AZR 144/25

Tarifvertrag - Inflationsausgleichsprämie - Leistungszweck - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 22.04.2026, 10 AZR 143/25.

Details

  • Aktenzeichen

    10 AZR 144/25

  • ECLI

    ECLI:DE:BAG:2026:220426.U.10AZR144.25.0

  • Art

    Urteil

  • Datum

    22.04.2026

  • Senat

    10. Senat

Tenor

1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 27. Mai 2025 – 1 Sa 192/24 – aufgehoben.

2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gera vom 10. Oktober 2024 – 5 Ca 1676/23 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 500,00 Euro nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. November 2023 zu zahlen.

3. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 555 Abs. 1, § 313a Abs. 1 ZPO).

        

    W. Reinfelder    

        

    Nowak    

        

    Günther-Gräff    

        

        

        

    Salzburger    

        

    Meyer    

                 

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