10 AZR 145/25

Tarifvertrag - Inflationsausgleichsprämie - Leistungszweck - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 22.04.2026, 10 AZR 143/25.

Details

  • Aktenzeichen

    10 AZR 145/25

  • ECLI

    ECLI:DE:BAG:2026:220426.U.10AZR145.25.0

  • Art

    Urteil

  • Datum

    22.04.2026

  • Senat

    10. Senat

Tenor

1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 27. Mai 2025 – 1 Sa 190/24 – aufgehoben.

2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gera vom 10. Oktober 2024 – 5 Ca 1674/23 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Zinsen für den Monat Juni 2023 ab dem 18. Juli 2023 zu zahlen sind.

3. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens haben die Klägerin zu 12,5 % und die Beklagte zu 87,5 % zu tragen. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 555 Abs. 1, § 313a Abs. 1 ZPO).

        

    W. Reinfelder    

        

    Nowak    

        

    Günther-Gräff    

        

        

        

    Salzburger    

        

    Meyer    

                 

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