10 AZR 33/20

Schicht- und Einmannfahrerzulagen für Omnibusfahrer - arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge - Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Tarifauslegung - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 16.06.2021, 10 AZR 31/20, das vollständig dokumentiert ist.

Details

  • Aktenzeichen

    10 AZR 33/20

  • ECLI

    ECLI:DE:BAG:2021:160621.U.10AZR33.20.0

  • Art

    Urteil

  • Datum

    16.06.2021

  • Senat

    10. Senat

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 13. November 2019 – 11 Sa 376/19 – wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

1

Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren – 10 AZR 31/20 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

        

    Gallner    

        

    Pessinger    

        

    Pulz    

        

        

        

    Beitz    

        

    Budde    

                 

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