Tenor
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 14. Juni 2017 – 7 Sa 81/17 – aufgehoben.
2. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 15. Dezember 2016 – 4 Ca 1189/16 – wird zurückgewiesen.
3. Der Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Sonstlt
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Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).
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Gallner |
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W. Reinfelder |
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Schlünder |
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Fieback |
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Merkel |