10 AZR 631/15

Sonderzahlung - Differenzierung zwischen Arbeitnehmern, die auf Entgeltbestandteile verzichtet und solchen, die keinen Verzicht geleistet haben

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 20.09.2017, 10 AZR 610/15, das vollständig dokumentiert ist.

Details

  • Aktenzeichen

    10 AZR 631/15

  • ECLI

    ECLI:DE:BAG:2017:200917.U.10AZR631.15.0

  • Art

    Urteil

  • Datum

    20.09.2017

  • Senat

    10. Senat

Tenor

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 24. September 2015 – 2 Sa 204/15 – wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).

        

    Linck    

        

    W. Reinfelder    

        

    Brune    

        

        

        

    R. Baschnagel    

        

    D. Kiel    

                 

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