10 AZR 823/11

(Vergütungssicherung - Schichtdienstuntauglichkeit - Freistellungsphase der Altersteilzeit - Gleichbehandlung - § 313a ZPO)

Details

  • Aktenzeichen

    10 AZR 823/11

  • Art

    Urteil

  • Datum

    17.10.2012

  • Senat

    10. Senat

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 29. Juni 2011 – 8 Sa 1850/10 – wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.

Sonstlt

1

Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet.

        

    Mikosch    

        

    Schmitz-Scholemann    

        

    Mestwerdt    

        

        

        

    Beck    

        

    Kiel    

                 

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