10 AZR 89/10

(Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe)

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 13.04.2011, 10 AZR 88/10, das vollständig dokumentiert ist.

Details

  • Aktenzeichen

    10 AZR 89/10

  • Art

    Urteil

  • Datum

    13.04.2011

  • Senat

    10. Senat

Tenor

1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 24. September 2009 – 5 Sa 658/09 – aufgehoben.

2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 10. Februar 2009 – 7 Ca 412/08 – wird zurückgewiesen.

3. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 10. Februar 2009 – 7 Ca 412/08 – abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

4. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

1

Die Parteien haben gemäß § 313a Abs. 1 ZPO auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.

        

    Mikosch    

        

    Eylert    

        

    Mestwerdt    

        

        

        

    Trümner    

        

    Frese    

                 

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