Tenor
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. Mai 2016 – 18 Sa 32/16 – teilweise aufgehoben.
2. Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 8. Juli 2015 – 14 Ca 1894/15 – wird insgesamt zurückgewiesen.
3. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Sonstlt
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Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313b Abs. 1 Satz 1 ZPO).
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Koch |
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Niemann |
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Berger |
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A. Claes |
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Söller |