3 AZR 111/18

Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - Essener Verband - Rügepflicht - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 14.05.2019, 3 AZR 112/18, das vollständig dokumentiert ist.

Details

  • Aktenzeichen

    3 AZR 111/18

  • ECLI

    ECLI:DE:BAG:2019:140519.U.3AZR111.18.0

  • Art

    Urteil

  • Datum

    14.05.2019

  • Senat

    3. Senat

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 10. November 2017 – 6 Sa 473/17 – wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.

Hinweis

1

Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Verfahren – 3 AZR 112/18 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

        

    Zwanziger     

        

    Spinner    

        

    Günther-Gräff    

        

        

        

    Lohre    

        

    Brunke     

                 

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