3 AZR 145/23

Gesamtzusage - ruhegeldfähiges Monatsentgelt - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 30.01.2024, 3 AZR 144/23.

Details

  • Aktenzeichen

    3 AZR 145/23

  • ECLI

    ECLI:DE:BAG:2024:300124.U.3AZR145.23.0

  • Art

    Urteil

  • Datum

    30.01.2024

  • Senat

    3. Senat

Tenor

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 1. Dezember 2022 – 4 Sa 1460/21 – teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 26. Oktober 2021 – 2 Ca 2334/20 – wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

1

Von der Darstellung des Tatbestands wird gemäß § 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs.1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO abgesehen. Auf Entscheidungsgründe haben die Parteien verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

2

        

    Rachor    

        

    Waskow    

        

    Roloff    

        

        

        

    C. Reiter    

        

    H. Trunsch    

                 

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