3 AZR 151/23

Verschaffungsanspruch - Bezugnahme auf TVöD - Auslegung - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 12.03.2024, 3 AZR 150/23.

Details

  • Aktenzeichen

    3 AZR 151/23

  • ECLI

    ECLI:DE:BAG:2024:120324.U.3AZR151.23.0

  • Art

    Urteil

  • Datum

    12.03.2024

  • Senat

    3. Senat

Tenor

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 20. April 2023 – 3 Sa 87/22 B – im Kostenpunkt vollständig und im Übrigen teilweise aufgehoben, soweit es dem Feststellungsantrag zu 1 d stattgegeben hat.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hildesheim vom 24. November 2021 – 2 Ca 137/21 B – wird insgesamt zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz und des Berufungsverfahrens haben der Kläger 96 % und die Beklagte 4 % zu tragen. Die Kosten der Revision hat der Kläger zu tragen.

1

Von der Darstellung des Tatbestands wird gemäß § 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO abgesehen. Auf Entscheidungsgründe haben die Parteien verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

        

    Rachor    

        

    Roloff    

        

    Waskow    

        

        

        

    P. Schlaffke    

        

    Völpel-Haus    

                 

Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, um die Online-Nutzung zu verbessern. Cookies die als notwendig kategorisiert sind, werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für das Funktionieren der Grundfunktionen der Website unerlässlich sind.

Weitere Informationen: Datenschutzerklärung

Notwendige Cookies

Notwendige Cookies sind für das einwandfreie Funktionieren der Website absolut notwendig. Diese Kategorie umfasst nur Cookies, die grundlegende Funktionalitäten und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten (z. B. für die "Hoher Kontrast"-Einstellung).
Diese Cookies speichern keine persönlichen Informationen.