3 AZR 151/23

Verschaffungsanspruch - Bezugnahme auf TVöD - Auslegung - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 12.03.2024, 3 AZR 150/23.

Details

  • Aktenzeichen

    3 AZR 151/23

  • ECLI

    ECLI:DE:BAG:2024:120324.U.3AZR151.23.0

  • Art

    Urteil

  • Datum

    12.03.2024

  • Senat

    3. Senat

Tenor

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 20. April 2023 – 3 Sa 87/22 B – im Kostenpunkt vollständig und im Übrigen teilweise aufgehoben, soweit es dem Feststellungsantrag zu 1 d stattgegeben hat.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hildesheim vom 24. November 2021 – 2 Ca 137/21 B – wird insgesamt zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz und des Berufungsverfahrens haben der Kläger 96 % und die Beklagte 4 % zu tragen. Die Kosten der Revision hat der Kläger zu tragen.

1

Von der Darstellung des Tatbestands wird gemäß § 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO abgesehen. Auf Entscheidungsgründe haben die Parteien verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

        

    Rachor    

        

    Roloff    

        

    Waskow    

        

        

        

    P. Schlaffke    

        

    Völpel-Haus