Tenor
Auf die Revision der Beklagten zu 1. wird – unter Zurückweisung der Revision des Klägers – das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. Januar 2015 – 8 Sa 31/15 – aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht die Berufung der Beklagten zu 1. gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 29. Januar 2014 – 3 Ca 9865/12 – zurückgewiesen hat.
Auf die Berufung der Beklagten zu 1. wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 29. Januar 2014 – 3 Ca 9865/12 – abgeändert, soweit es der Klage stattgegeben hat.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
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Zwanziger |
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Spinner |
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Ahrendt |
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Schultz |
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Schepers |