3 AZR 76/18

Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - Essener Verband - Rügepflicht - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 14.05.2019, 3 AZR 112/18, das vollständig dokumentiert ist.

Details

  • Aktenzeichen

    3 AZR 76/18

  • ECLI

    ECLI:DE:BAG:2019:140519.U.3AZR76.18.0

  • Art

    Urteil

  • Datum

    14.05.2019

  • Senat

    3. Senat

Tenor

Auf die Revision der Beklagten wird – unter Zurückweisung der Revision des Klägers – das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 17. Januar 2018 – 12 Sa 760/17 – aufgehoben, soweit es der Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 26. Juli 2017 – 4 Ca 3328/16 – stattgegeben hat.

Die Berufung des Klägers gegen das genannte Urteil des Arbeitsgerichts Essen wird insgesamt zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten der Berufung und des Revisionsverfahrens zu tragen.

Hinweis

1

Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Verfahren – 3 AZR 112/18 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

        

    Zwanziger     

        

    Spinner    

        

    Günther-Gräff    

        

        

        

    Lohre    

        

    Brunke     

                 

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