4 AZR 227/20

Anerkennungshaustarifvertrag - Reichweite der Verweisung auf Verbandstarifverträge - Auslegung eines Tarifvertrags - Entscheidung ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 11.11.2020, 4 AZR 210/20, das vollständig dokumentiert ist.

Details

  • Aktenzeichen

    4 AZR 227/20

  • ECLI

    ECLI:DE:BAG:2020:111120.U.4AZR227.20.0

  • Art

    Urteil

  • Datum

    11.11.2020

  • Senat

    4. Senat

Tenor

1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 29. Januar 2020 – 3 Sa 636/19 – aufgehoben.

2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 18. Oktober 2019 – 2 Ca 746/19 – abgeändert:

Es wird festgestellt, dass der Klägerin aus dem Jahr 2019 ein Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung im Umfang von acht Arbeitstagen zusteht.

3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

1

Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren – 4 AZR 210/20 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

        

    Treber    

        

    Rinck    

        

    W. Reinfelder    

        

        

        

    Kiefer    

        

    Mayr