4 AZR 290/20

Bezugnahme auf betriebsverfassungsrechtliche Tarifregelungen - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 20.01.2021, 4 AZR 283/20, das vollständig dokumentiert ist.

Details

  • Aktenzeichen

    4 AZR 290/20

  • ECLI

    ECLI:DE:BAG:2021:200121.U.4AZR290.20.0

  • Art

    Urteil

  • Datum

    20.01.2021

  • Senat

    4. Senat

Tenor

1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 26. Februar 2020 – 4 Sa 1291/19 – wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat 90 % der Kosten der Revision zu tragen, der Kläger 10 %.

1

Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren – 4 AZR 283/20 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

        

    Treber    

        

    Klug     

        

    W. Reinfelder    

        

        

        

    Plautz    

        

    Kopp    

                 

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